BGH-Urteil zu Heizkosten bestätigt Heizkostenabrechnungen der B&S
B&S berechnet Heizkosten seit jeher nach dem Verbrauch

Vor kurzem hat der BGH entschieden, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip (berücksichtigt sind hier die Vorauszahlungen/Abschläge an die Stadtwerke), sondern nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden dürfen (Az.: V III ZR 156/11). Dieses Urteil bestätigt die bisherigen Heizkostenabrechnungen durch die B&S. Änderungen an den Abrechnungen sind somit nicht erforderlich. Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG berechnet auch bei den Posten in der Betriebskostenabrechnung den tatsächlichen Verbrauch. Dies sind hauptsächlich die Strom- und Wasserkosten für die wir von den Stadtwerken eine Jahresabrechnung erhalten. Selbstverständlich prüfen wir jede Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeabrechnung auf Plausibilität und vergleichen mit den Vorjahresverbräuchen. Stichprobenweise werden die Zähler auch bei bereits erfolgter Ablesung durch die Stadtwerke nochmals von uns abgelesen. Unseren Mietern, die eine Gas-Etagenzheizung haben und somit selbst die Abrechnung durch die Stadtwerke erhalten, empfehlen wir dringend, die Zählerstände in der Abrechnung mit den Ablesungen zu vergleichen.
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