Neue Freistellungsaufträge ab 01.01.2011
Steuer-Identifikationsnummer muss ab 2011 angegeben werden
Ab dem 1. Januar 2011 gelten durch das Jahressteuergesetz 2010 neue gesetzliche Anforderungen bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages für Ihre Dividendenzahlung. Alle Mitglieder müssen ab diesem Zeitpunkt auf dem Freistellungsauftrag ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Diese haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.
Durch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer soll zukünftig die eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung ermöglichen, an die wir gemäß § 45d EStG die freigestellten Kapitalerträge melden müssen.
Wenn Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen bzw. Ihren bisherigen ändern möchten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular zu, welches Sie im Download-Bereich finden.
Ihr bereits bestehender Freistellungsauftrag bleibt zunächst gültig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Eikermann unter Telefon 02371 2109-13.
Einen Kommentar schreiben