Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist einzuhalten. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass Sie früher aus dem Mietvertrag entlassen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie uns verbindlich mitgeteilt haben, wann Ihre Wohnung geräumt sein wird und wenn wir einen neuen Mieter haben, der vor dem Ende Ihrer Kündigungsfrist die Wohnung anmieten möchte. Gerne können Sie uns interessierte Nachmieter benennen. Beachten Sie dazu bitte die nachstehende Regelung.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?