Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
Nach Ihrer Kündigung vereinbaren Sie einen Vorabnahmetermin mit unserer technischen Abteilung. Bei diesem Termin wird festgelegt, welche Arbeiten von Ihnen gemäß Mietvertrag bis zum Vertragsende auszuführen sind. Generell gilt, dass Sie sämtliche Tapeten und eigene Bodenbeläge entfernen müssen, sofern der neue Mieter dieses nicht übernimmt. Hierzu zählen auch Tapeten oder Bodenbeläge, die Sie ggf. von Ihrem Vormieter übernommen haben. Detailfragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter unserer technischen Abteilung.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?