Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?

Nach Ihrer Kündigung vereinbaren Sie einen Vorabnahmetermin mit unserer technischen Abteilung. Bei diesem Termin wird festgelegt, welche Arbeiten von Ihnen gemäß Mietvertrag bis zum Vertragsende auszuführen sind. Generell gilt, dass Sie sämtliche Tapeten und eigene Bodenbeläge entfernen müssen, sofern der neue Mieter dieses nicht übernimmt. Hierzu zählen auch Tapeten oder Bodenbeläge, die Sie ggf. von Ihrem Vormieter übernommen haben. Detailfragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter unserer technischen Abteilung.

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