Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Immer mehr Vermieter fordern von Ihren neuen Mietern eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. eine Vorvermieterbescheinigung. Auf Grund der rechtlichen Situation, die vom BGH im Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) erörtert wurde, stellen wir grundsätzlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen bzw. Vorvermieterbescheinigungen aus.

Bitte weisen Sie Ihren neuen Vermieter auf diese Seite hin. 

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