Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Immer mehr Vermieter fordern von Ihren neuen Mietern eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. eine Vorvermieterbescheinigung. Auf Grund der rechtlichen Situation, die vom BGH im Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) erörtert wurde, stellen wir grundsätzlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen bzw. Vorvermieterbescheinigungen aus.
Bitte weisen Sie Ihren neuen Vermieter auf diese Seite hin.
Fragen rund um die Hausordnung
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- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
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- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?