Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie berechnen sich die Nebenkosten?
Die Nebenkosten, genauer gesagt die Betriebskosten, berechnen sich im Regelfall nach dem Anteil der Wohnfläche Ihrer Wohnung an der Gesamtwohnfläche der Verwaltungseinheit, der Anzahl der Wohnungen oder nach Verbrauch. Die zu leistenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten richten sich nach den tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnung zzgl. den zu erwartenden Preisveränderungen. Die Heizkosten werden gemäß der Heizkostenverordnung zur Hälfte nach dem tatsächlichen Verbrauch und zur Hälfte nach der Wohnfläche berechnet. Auch hier richtet sich die Vorauszahlung nach den errechneten Kosten der letzten Abrechnung.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?