Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
Unabhängig von der Größe und Miete der Wohnung müssen für jede Wohnung zwei Anteile in Höhe von jeweils 310,- € eingezahlt werden. Zusätzlich fällt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 15,- € pro Mitglied an. Bei Ehepaaren ist das Eintrittsgeld nur für eine Person zu zahlen. Insgesamt sind also mindestens 635,- € und bei zwei Mitgliedern maximal 650,- € zu leisten. Bei Vertragsabschluss müssen diese Anteile inkl. Eintrittsgeld komplett bar oder per EC-Kartenzahlung geleistet werden.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?