Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie ist die Hausreinigung geregelt?
Innerhalb der Hausgemeinschaft ist oft eine Regelung erstellt worden. Bitte fragen Sie bei Ihren Nachbarn nach, wie die Hausreinigung geregelt ist. Wir empfehlen die Reinigung des Treppenhauses und des Außenbereichs im wöchentlichen Turnus, die Reinigung von Keller und Dachboden im monatlichen Turnus. Was gereinigt werden muss, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Als Faustregel gilt für die Treppenhausreinigung: der Bereich vor Ihrer Wohnungstür und die vom letzten unteren Treppenabsatz hierhin führenden Treppen samt Türen und Fenster in diesem Bereich sind zu reinigen.
Fragen rund um die Hausordnung
- Darf ich einen Hund oder eine Katze halten?
- Darf ich Kleintiere halten?
- Wie ist die Hausreinigung geregelt?
- Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?
- Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
- Wann darf ich Wäsche waschen?
Fragen rund um Ihren Mietvertrag
- Wie berechnen sich die Nebenkosten?
- Welche Kündigungsfrist muss ich berücksichtigen?
- Kann ich aus dem Mietvertrag früher herausgelassen werden?
- Ich habe einen Nachmieter und möchte schnellstmöglich aus der Wohnung. Wann endet mein Mietvertrag?
- Muss ich die Wohnung bei Vertragsende renovieren?
- Stellen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
- Wann muss ich Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG werden?
- Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich bei Vertragsabschluss einzahlen muss?
- Muss ich zusätzlich eine Kaution zahlen, wenn ich eine Wohnung der B&S anmiete?
- Bekomme ich die eingezahlten Genossenschaftsanteile zurück?
- Erhalte ich Zinsen auf die eingezahlten Anteile?
- Kann ich Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?