Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie ist die Schnee- und Glatteisbeseitigung geregelt?

Innerhalb der Hausgemeinschaften existieren oft individuelle Regelungen. Bitte informieren Sie sich im Hause, welche Regelung besteht. Auf Anforderung erstellen wir bei Unstimmigkeiten gerne einen entsprechenden Plan. Hier gibt es eine Besonderheit, da auf Grund von alten Mietverträgen nicht alle Mieter für die Schnee- und Glatteisbeseitigung zuständig sind. Im Regelfall sind die Erdgeschossbewohner und die Mieter, die nach 1997 eingezogen sind, für die Beseitigung vertraglich verantwortlich.

Zurück

© 2024 Bau- und Siedlungsgenossenschaft Iserlohn eG