Rauchmelder
Seit Anfang 2017 müssen in Nordrhein-Westfalen in allen Mietwohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Wir haben bereits Ende 2015 begonnen, unseren gesamten Wohnungsbestand mit Rauchmeldern auszustatten und dabei Rauchmelder in mehr Räumen als gesetzlich vorgeschrieben installiert. Ohne Kosten für Sie als Mitglied und Mieter der B&S.
Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um die Rauchmelder zusammengestellt. Bei Fragen helfen wir Ihnen auch gerne telefonisch weiter.
Wenn Ihr Rauchwarnmelder nicht ordnungsgemäß funktioniert, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Fragen rund um die Rauchmelder
- Funktionsweise: Wie funktionieren die Rauchmelder?
- Funktionsweise: Kann Zigarettenrauch den Rauchmelder auslösen?
- Funktionsweise: Sind die Rauchmelder vernetzt?
- Funktionsweise: Wie laut sind die Rauchmelder?
- Funktionsweise: Wie erfolgt die Stromversorgung?
- Kosten: Was kosten mich die Rauchmelder?
- Wartung: Was ist unter dem Begriff "unmittelbarer Besitzer einer Wohnung" zu verstehen?
- Wartung: Wie wird der Rauchmelder gewartet?
- Wartung: Warum werden die Rauchmelder nicht durch die B&S gewartet?
- Wartung: Mein Rauchmelder scheint defekt zu sein. An wen muss ich mich wenden?
- Fehlalarm: Was passiert bei einem Fehlalarm?
- Datenschutz: Sendet der Rauchmelder Daten?