Viele Mieterinnen und Mieter haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, nutzen diesen jedoch nicht. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten in diesem Beitrag zusammengestellt. Wichtig: Während der aktuellen COVID-19-Pandemie gibt es Vereinfachungen bei der Antragstellung.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Wohnungsmiete. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise hat ein Einpersonenhaushalt in Iserlohn in einer 50m² Wohnung mit einer Miete (Grundmiete + Betriebskosten ohne Heizkosten und Strom) von 350,- € und einem mtl. Bruttoeinkommen von 1.400,- € einen Anspruch auf Wohngeld in Höhe von 30,00 € monatlich (Quelle: Wohngeldrechner NRW).
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.
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